Verhalten im Dienst

1. Dienstregeln und Verhaltenskodex

Professionalität und Respekt

  • Verhalten: Polizisten sollten sich stets professionell und respektvoll verhalten, unabhängig von der Situation.

  • Anrede: Bürger und Kollegen sollten immer höflich angesprochen werden, z.B. „Herr/Frau“ gefolgt vom Nachnamen.

  • Diskriminierungsverbot: Keine Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Rasse, Religion, etc.

  • Korruption: Das Annehmen von Geld, Lebensmitteln und anderen Verbrauchsgütern stellt einen Verstoß dar und fällt unter Korruption

Einhaltung der Dienstvorschriften

  • Dienstkleidung: Polizisten müssen im Dienst immer ihre Uniform tragen. Das Tragen der Schutzweste ist nicht verpflichtend, es sei denn, sie sind in einen Schusswechsel verwickelt.

  • Ausrüstung: Polizisten sollten immer ihre Dienstwaffe, Handschellen, Funkgerät und andere notwendige Ausrüstungsgegenstände bei sich haben. Beim Dienstende müssen die Dienstsachen abgelegt werden.

  • Funkdisziplin: Nutzung des Funkgeräts sollte klar und präzise sein, um Missverständnisse zu vermeiden.

2. Einsatz- und Verhaltensrichtlinien

Verhaftungen und Durchsuchungen

  • Rechtmäßigkeit: Verhaftungen dürfen nur durchgeführt werden, wenn ein begründeter Verdacht besteht oder ein Haftbefehl vorliegt.

  • Durchsuchungen: Körper- und Fahrzeugdurchsuchungen müssen rechtlich begründet sein und respektvoll durchgeführt werden.

  • Lesen der Rechte: Den Verdächtigen müssen ihre Rechte vorgelesen werden (z.B. „Sie haben das Recht zu schweigen...“) und dies vor Ort des Einsatzes.

Umgang mit Gewalt

  • Verhältnismäßigkeit: Gewalt ist nur als letztes Mittel anzuwenden und muss verhältnismäßig zur Bedrohung sein.

  • Nicht-tödliche Mittel: Vorrangig sollten nicht-tödliche Mittel (z.B. Taser, Pfefferspray) eingesetzt werden.

Verkehrskontrollen

  • Sicherheit: Polizisten sollten stets auf ihre eigene Sicherheit und die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer achten.

  • Protokoll: Vorgehensweise bei Verkehrskontrollen (z.B. Fahrzeug anhalten, Fahrer ansprechen, Dokumente prüfen) sollte klar definiert sein.

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